Allgemeine Geschäftsbedingungen Turnier

1. Der Bierpong-Verein Grosswangen ist Betreiber der Plattform bpv-grosswangen.ch und veranstaltet auch das öffentliche Turnier. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen müssen vor der Teilnahme als Spieler*in an einem der Turniere über die Plattform von www. bpv-grosswangen.ch vollständig gelesen und akzeptiert werden. Bei Ihrer Anmeldung zu einem Turnier akzeptieren Sie als Spieler*in die hier vorliegenden Bedingungen. Spieler*innen, die die Bedingungen ablehnen und diese nicht akzeptieren, dürfen nicht mitspielen.

2. Die Teilnahme an den aufgeschalteten Turnieren ist kostenpflichtig. Der jeweilige Preis auf der Informationsseite angezeigt. Änderungen sind vorbehalten.

3. Die Teilnehmenden gehen einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Veranstalter des Turniers ein.

4. Um teilnahmeberechtigt zu sein, ist grundsätzlich die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Der Stichtag ist das Datum der Veranstaltung. Es gibt in Ausnahmefälle Turniere, die ab 16 Jahre sind. Diese Information ist auf der Veranstaltungsseite angegeben.

5. Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, ohne vorgängige Ankündigung das Programm des Turniers abzuändern. Allfällige Programmabänderungen (Verschiebungen/Absagen) rechtfertigen keine Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersetz oder Rückerstattung des Ticketpreises. Ausgenommen hiervon ist die Rückerstattung des Verkaufspreises bei einer Einlassverweigerung aus wichtigem Grund.

6. Die Spieler*innen bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass alle gemachten Angaben wahrheitsgemäss sind. Für etwaige Fehler oder Falschangaben übernimmt der Bierpong-Verein Grosswangen keine Haftung

7. Der Bierpong-Verein Grosswangen ist alleiniger Inhaber aller Rechte von Inhalten und Informationen, die während der Turniere auftreten. Dazu zählen das Urheberrecht, die Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum und alle anderen Rechte. Der Bierpong-Verein Grosswangen ist frei in der Nutzung aller Spielergebnisse und hat durch die Anmeldung zum Turnier das Recht, das jeweilige Turnier, die Spielergebnisse unter Nennung der Teilnehmernamen (durch Werbung, Sponsoringpartner, u.ä.) zu vermarkten. Ebenso ist es nicht gestattet, auf der Seite abgebildete Logos, Grafiken, Fotos von Dritten zu nutzen.

8. Der Kauf des Tickets ist binden und kann nicht auf jemanden anderen übertragen werden. Die angemeldeten Spieler*innen müssen in der angemeldeten Konstellation Spielen. Ausnahmen müssen durch der Bierpong-Verein Grosswangen bestätigt werden.

9. Kein Spieler*in, der an einem Turnier teilnimmt, darf in irgendeiner Weise Nachrichten oder Inhalte zeigen, anzeigen oder kommunizieren, die rassistisch, obszön, abfällig oder auf andere Weise rechtswidrig die Rechtsgüter eines Dritten verletzt. Dazu gehört auch die etwaige Verletzung von Bild- (auch Avatare), Namens- oder/und Markenrechten Dritter. Dies gilt auch für die Teilnahme beim Event selbst.

10. Informationen zu Turnieren werden veröffentlicht. Die Turnierpläne von Live-Turnieren sind auf Social Medien einsehbar. Der Bierpong-Verein Grosswangen weist darauf hin, dass angegebene Startzeiten unter einem Vorbehalt stehen und sich ändern können.

11. Gewinne werden in der Regel binnen 2 Wochen nach Ende des Wettbewerbes ausgeschüttet. Eine Versendung erfolgt dann nicht bzw. der Anspruch entfällt, wenn der ausgelobte Gewinn einer bestimmten Altersgrenze nach den Jugendschutzbestimmungen unterliegt und der Gewinner diese nicht erreicht hat. Preise und Teilnahmeberechtigungen sind nicht übertragbar. Der Bierpong-Verein Grosswangen haftet nicht für den Verlust eines Gewinns bei dessen Zusendung oder während des Events.

12. Bei Ihrer Teilnahme an dem Turnier erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Bierpong-Verein Grosswangen und der entsprechende Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen machen dürfen und das exklusive Recht erhält, diese Aufnahmen zeitlich unbegrenzt weltweit in allen digitalen und analogen Medien zu nutzen (auf allen Abspielgeräten, insbesondere im Internet, im TV; mit eingeschlossen ohne Einschränkung sind daher insbesondere das Streaming unserer Berichterstattung über das Turnier im Internet, der Produktion und Vertreibung von Video-Blogs über das Turnier im Internet sowie die Produktion und Veröffentlichung/Verbreitung von Promotionen über das Turnier bzw. anderes Marketing-Material in Zusammenhang mit dem Turnier). Der Bierpong-Verein Grosswangen und der Veranstalter hat ferner die Befugnis diese Aufnahmen zu bearbeiten, auch mit Werbung (z.B. Splitscreen) zu versehen und die entsprechende Produktion in allen Sprachen (Synchrorecht) zu veröffentlichen und zu archivieren. Alle Rechte kann der Bierpong-Verein Grosswangen und der Veranstalter auf Dritte übertragen. Werbung auf Kleidungen sind nur dann erlaubt, wenn diese nicht dominant sind und nicht im Widerspruch zu Werbemassnahmen vom Bierpong-Verein Grosswangen stehen.

13. Mit der Teilnahme an einem Turnier erklären Sie sich einverstanden, dass der Bierpong-Verein Grosswangen für die Kommunikation und Abwicklung für das Turnier Sie in eine Whatsapp-Gruppe mit allen Teilnehmern sowie weiteren Whatsapp-Gruppen für andere Zwecke im Zusammenhang mit dem Turnier einlädt. Die Spieler*innen müssen bis zum Ende des Turniers in der Whatsapp-Gruppe bleiben. Nebst Whatsapp wird auch über E-Mail kommuniziert. Die Spieler*innen müssen sicherstellen, dass die angegebene Telefonnummer mit Whatsapp verbunden ist. Die Angaben von E-Mail-Adresse und Telefonnummer müssen korrekt sein.

14. Das Regelwerk kann unter x eingesehen werden. Die Spieler*innen müssen dieses komplett durchlesen und einverstanden sein.

15. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich den Sicherheits- und Einlasskontrollen zu unterziehen und die Anordnungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals zu befolgen. Das Ordnungs- und Sicherheitspersonal kann Taschenkontrollen und Leibesvisiten durchführen.

16. Die Haftung des Bierpong-Verein Grosswangen wird soweit nach schweizerischem Recht zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

17. Der Bierpong-Verein Grosswangen haftet nicht für Körper-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Besucher*innen durch Dritte hinzugefügt werden. Ebenso wenig ist der Verein für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich. Allfällige Fundsachen werden nach dem Festival den zuständigen Stellen ausgehändigt.

18. Der Bierpong-Verein Grosswangen behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Zustimmung des Festivalbesuchende abändern zu können.

19. Sie als Teilnehmer*in bestätigen die Datenschutz-Seite komplett durchgelesen und akzeptiert zu haben.

20. Auf diesen Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar und Gerichtsstand ist Buchs SG.

21. Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.

22. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Partnern oder Veranstaltern bleiben vorbehalten